Zwischen der Sapounov und Ulshteyn GbR “Sing Sing Studios" – Mausegatt 23, 47228 Duisburg – als Vermieter, vertreten durch Nikolai Sapounov und dem Mieter, der online, per e-mail oder auf sonstigem Wege einen der angebotenen ausgestatteten musikalischen Proberäume für einen gewünschten Zeitraum bucht, wird für die gewünschte Zeitspanne ein temporärer, befristeter Mietvertrag geschlossen. Der o.g. Mietvertrag bedarf nach Ablauf des gebuchten Zeitraums keiner besonderen Kündigung. Diese Vereinbarung gilt für alle Buchungen des Mieters und muss nicht gesondert für jede Einzelbuchung ausgefüllt und unterzeichnet werden.
§ 1- Mieträume
Der Vermieter vermietet an den Mieter in den “Sing Sing Studios" – Mausegatt 23, 47228 Duisburg den gebuchten Raum über den Zeitraum der gewünschten Stundenzahl. Die Buchung der Zeiten erfolgt über das Internetprotal www.singsingstudio.de, oder per e-mail. Der Mieter erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung von Sing Sing Studios. Vor dem Probebeginn wird der Mieter von einem Mitarbeiter der Sing Sing Studios in den gewünschten Raum gelassen.
§ 2- Der Mietpreis
Der Mietpreis ist ersichtlich aus der Internetseite der Sing Sing Studios und beinhaltet die Nutzung der Standardausstattung des Raumes sowie die Nebenkosten. Für Buchungen über einen längeren Zeitraum (beispielsweise über eine Produktion von mehr als 2-3 aufeinander folgenden Tagen können gesonderte Angebote erfragt werden.). Eine Abo-Buchung (20 Stunden Karte) ist möglich. Die 20-r Karte muss innerhalb von drei Monaten ab Buchungstag aufgebraucht werden. Wird eine Karte gar nicht oder teilweise nicht in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch drei Monate nach Rechnungsdatum.
§ 3- Zahlung der Miete
Die Miete ist per SEPA-Überweisung oder bar vor Probebeginn an den Vermieter oder dessen Vertreter zu zahlen. Die Nutzung des Raumes ist nur nach einer Zahlung per Vorkasse möglich.
§ 4- Untersagung der Nutzung
Bei Nichteinhaltung bzw. grobem Verstoß seitens des Mieters, wie z.B.: Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, Nichtbeachtung der Hausordnung – ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen bzw. die Nutzung des Raumes im Vorfeld zu untersagen.
§ 5- Absagen von Buchungen
Absagen (Storno) von Buchungen müssen 24 Stunden vor dem gebuchten Termin schriftlich per e-mail erfolgen (info@singsingstudio.de) oder in der genannten Frist über die anderen Wege schriftlich (SMS oder Whatsapp-Nachricht) an das Kontakttelefon von Sing Sing Studios mitgeteilt werden. Ansonsten wird der Mietbetrag fällig.
§ 6- Zuspätkommen zu einem vereinbarten Probetermin
Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter der Sing Sing Studios vor Ort, um dem Mieter Zugang zum Raum zu ermöglichen. Sollte ein Mieter nicht pünktlich erscheinen, so wartet der Mitarbeiter der Sing Sing Studios bis maximal 20 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit. Erscheint der Mieter in diesem Zeitfenster nicht, so ist die Mietgebühr zur Nutzung des Raumes dennoch fällig.
§ 7- Sicherheitsleistung (Kaution)
Eine Kaution ist bei der Nutzung der Räume von Sing Sing Studios nicht vorgesehen.
§ 8- Benutzung der Mieträume
Der Mieter darf die Räume nur zu Musik-/Übungs-/Unterrichts-/Workshopzwecken nutzen. Eine Video- oder Audioaufnahme in dem gemieteten Raum ist während der Mietzeit erlaubt.
Der Mieter versichert, den oben genannten Raum nur zu den angemieteten Zeiten zu betreten. Die Benutzung des Raumes bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Untervermietung ist nicht erlaubt.
Zur allgemeinen Benutzung steht folgendes Equipment zur Verfügung:
- Schlagzeug (inkl. Hardware, Crash, Ride und Hi-Hat)
- 2 Gitarrenamps mit Boxen oder 2 Gitarrencombos
- 1 Bass Verstärker mit Box oder ein Basscombo
- PA, Mischpult, 2 Mikrofonständer, 3 Gitarrenständer, div. Kabel.
Für die Nutzung der anderen, eventuell im Raum befindlichen Instrumente/Equipment ist die vorherige Rücksprache mit dem Mitarbeiter der Sing Sing Studios erforderlich. Der Mieter ist nicht berechtigt, die weiteren nicht gemieteten Räume und in diesen befindliches Equipment zu nutzen.
Es besteht die Möglichkeit zusätzliches Equipment, z.B. Gesangsmikrofon, Gitarre, Bass, Keyboard etc. gegen eine zusätzliche Gebühr bei Sing Sing Studios zu leihen. Das zusätzlich geliehene Equipment muss nach der Probe separat abgegeben werden.
Die Proberäume sind für eine bestimmte maximale Zahl der Nutzer vorgesehen. Der Mieter muss diese Zahl bei der Buchung des Raums beachten. Er muss diese bei der Buchung jedoch nicht angeben. Falls die Zahl der Nutzer die maximal zulässige Zahl übersteigt, muss nach Aufforderung unseres Studiomitarbeiters die Personenzahl angepasst werden. Ggf. gilt die Buchung als kurzfristig storniert.
§ 9- Übergabe der Mieträume
Der Mieter wird von einem Mitarbeiter der Sing Sing Studios in den gemieteten Raum reingelassen und erklärt sich durch die Annahme der AGB´s haftbar für die Gegenstände innerhalb des Raumes im gebuchten Zeitraum. Nach der Nutzung des gemieteten Raum muss eine Abnahme des Raums durch einen Mitarbeiter der Sing Sing Studios stattfinden.
§ 10- Hausordnung
In den Räumen gilt absolutes Rauchverbot! Man darf draußen im gekennzeichneten Bereich rauchen.
Fast Food (McDonalds, Döner u.ä.) sollte außerhalb der Sing Sing Studios Räumlichkeiten zu sich genommen werden. Getränke dürfen nicht auf dem Equipment abgestellt werden. Durch Eigenverschulden hervorgerufene Schäden (z.B. Kaffee, Bier, o.Ä. Umschütten, Schäden im Laminat-/Teppichboden z.B. durch Spitzteile der Musikinstrumente, etc.) haftet der Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht werden (z.B. Übersteuerung). Der Mieter haftet nicht für Verschleißschäden (z.B. defekte Gewinde, kaputte Schlagfelle).
Ungewöhnliche Vorkommnisse sollten sogleich dem Vermieter mitgeteilt werden. Darunter fallen z.B.: Verstärker/Box/PA funktioniert nicht richtig, Schlagzeugfelle defekt, Fenster/Türen defekt, Stromausfall etc.
Der Raum muss vom Mieter genauso hinterlassen werden wie er vorgefunden wurde. Sollte Equipment verschoben worden sein, muss dieses an die ursprünglichen Stellen zurückgestellt werden. (Fenster – so vorhanden – schließen, leere Flaschen in die Getränkekästen im Flur stellen, benutzte Kabel der Länge nach aufhängen, Notenpulte/Mikrostative aufräumen, Heizung oder Belüftung, falls diese vorhanden, sowie Licht, Spots und Verstärker ausstellen etc. Der ordnungsgemäße Zustand des Raumes wird bei Abnahme seitens eines Sing Sing Studios Mitarbeiters überprüft.)
Der Vermieter haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere nicht für Musikinstrumente.
Zu Sicherheit der Mieter, Vermieter und Inventar und Equipment von Sing Sing Studios wird der ganze Bereich der Sing Sing Studios Videoüberwacht. Er erfolgt nur Video- und keine Audioaufnahme. Im Falle einer gesetzeswidrigen Handlung können die o.g. Videoaufnahmen vom Vermieter genutzt werden. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden.
Der Mieter verpflichtet sich, ordnungsbehördliche und sonstige Auflagen einzuhalten und den Vermieter von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen und erklärt sich mit den vorliegenden AGB´s einverstanden.